KFZ - Einfuhr, Ummeldung
Link zur Berechnung der ISV -Imposto Sobre Veículos
http://www.e-financas.gov.pt/de/jsp-dgaiec/main.jsp?body=/ia/simuladorISV2009.jsp
In Portugal werden die KFZ-Steuern nach dem Jahr des Kennzeichens fällig.
Achtung bei importierten Fahrzeugen: Hier gilt der Monat der Zuteilung der portugiesischen Kennzeichen und nicht das der Erstzulassung.
Die Höhe der Steuer lässt sich vielerorts erfahren: entweder im Portugallierforum, in den Aushängen der örtlichen Finanzämter oder im Internetportal des Finanzamtes.
In Portugal kann man die Kfz-Steuer auf zwei Arten bezahlen:
- Entweder durch den eigenen Internetzugang auf dieser Seite: Portal das Finanças oder
- direkt beim Finanzamt, indem man dort persönlich vorbei geht.
Bei der letzten Variante erhält man gleich nach der Bezahlung das sog. "selo". Diese "Marke" muss dann immer im Fahrzeug mitgeführt werden und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden.
Bei der Internetzahlung versendet das Finanzamt eine Quittung für die erfolgte Zahlung an die hinterlegte Adresse (oder an die des Repräsentanten, wenn man einen gestellt hat, weil man den eigenen Wohnsitz nicht dauerhaft in Portugal hat). Auch diese Quittung muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Anders als in Deutschland ist bei der Ummeldung oder Erstanmeldung bei der Conservatória do Registo de Automóvel keine Versicherungskarte nötig.
Eine KFZ-Versicherung kann man bei allen Versicherern abschließen. Zwischenzeitlich gibt es auch einige günstige Direktversicherer im Internet.
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