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Auswandern Soziale Absicherung Schwangerschaft in Portugal

Schwangerschaft in Portugal kann durchaus ein Thema sein, wenn man sich hier niedergelassen hat.
Dazu möchten wir an dieser Stelle an paar kleine Hilfestellungen geben.

  • Bin schwanger, was nun?
  • Abono pré-Natal - vorzeitiges Kindergeld
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Wieviel Geld steht mir zu?

 

Ich bin schwanger - was nun?

Nach der Feststellung einer Schwangerschaft sollte man sich seinem Centro de Saúde vorstellen.
Als Privatversicherte vereinbart man einen Termin bei einem Arzt aus der Ärzteliste seiner Krankenversicherung. 
Wer sowohl privat wie auch über die Seg. Social versichert ist, kann natürlich auch beide Institutionen nutzen.

In der Regel wird bei diesem ersten Termin die Schwangerschaft notiert, man bekommt eine ganze Reihe an Terminen ausgehändigt, mögliche Krankheiten und Risiken werden angesprochen.
Man bekommt eine Überweisung für die 1. Ultraschalluntersuchung sowie eine weitere um Blutuntersuchungen durchzuführen (Das kann, je nach Centro de Saúde, variieren).
So durchläuft man Monat für Monat der Schwangerschaft und geht monatlich zum "Check-Up".

 

Abono pré-Natal - vorzeitiges Kindergeld

Nach der 13. Schwangerschaftswoche kann man Kindergeld beziehen, das sog. Abono Pré-Natal.
Dazu benötigt man ein vom Arzt ausgestelltes Attest, dass einem sowohl die Schwangerschaft wie auch die Schwangerschaftswoche bestätigt.
Um dieses Kindergeld beziehen zu können, muss man in Portugal eine Residencia nachweisen können und das Jahreseinkommen darf € 28.518,70 (Stand 2009) nicht überschreiten.

Ärztliches Attest zum Ausdrucken
Kindergeldantrag - Abono Pré-Natal, falls Tabellen nicht ausreichen bitte hier noch ausfüllen Zusatz

 

Mutterschutz/Elternzeit

Mutterschutz

Der Mutterschutz beträgt 72 Tage, welche wie folgt aufgeteilt sind:

  • 30 Tage (maximal) vor der Geburt, wenn die Mutter einer Arbeit nachgeht und
  • 42 Tage (6 Wochen) nach der Geburt sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden.

Beide Fristen müssen auch gleich nach der Entbindung angerechnet werden.

Mutterschaftsurlaub - Vaterschaftsurlaub

Grundsätzlich steht Schwangeren steht das Recht auf 120 Tage Mutterschaftsurlaub zu, davon mindestens sechs Wochen nach der Geburt. Außerdem besteht Anspruch auf Freistellung zur Schwangerenberatung. Während dieser Zeit gibt es Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Der Vater hat Anspruch auf fünf Tage Vaterschaftsurlaub. Eltern steht zudem eine spezielle Elternzeit zur Betreuung eines Kindes bis zu einem Alter von sechs Jahren zu.

Elternzeit

Die Elternzeit beträgt bis 120 oder 150 aufeinanderfolgende Tage, mit Wahloption der Eltern. Die Zeit nach der Geburt kann von beiden genutzt werden - die ersten sechs Wochen nach der Geburt allerdings zwingend von der Kindsmutter. 
Zusätzlich erhält man 30 Tage Elternzeit bei folgenden Anlässen:

  • Zwillingsgeburt (für jedes lebend geborene Kind);
  • Bei geteilter Elternzeit, wenn beide Elternteile eine Zeitperiode von 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Anspruch genommen haben oder aufgeteilt in 2 Perioden à 15 Tage, nach den anfänglichen 42. Pflichttagen für die Mutter.

Diese 30 zusätzlichen Tagen können entweder vom Vater oder der Mutter in Anspruch genommen werden oder aufgeteilt unter beiden.

Mittlerweile können auch in Portugal beide Elternteile Elternzeit (Parentalidade) in Anspruch nehmen.

  • Beim so genannten "Inicial - Atribuído ao pai e à mãe" kann der Vater diese Zeit nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Mutter entweder selbst den Anspruch abtritt oder einer Arbeit nachgeht.
  • Beim so genannten "Inicial exclusivo da mãe" wird vorausgesetzt, dass die Mutter vor der Geburt auch tatsächlich gearbeitet hat. Falls nicht, wird die Zeit vor der Geburt nicht angerechnet.
  • Beim so genannten "Inicial exclusivo do pai" macht der Vater Elternzeit geltend: 
    10 Arbeitstage verpflichtend, wobei 5 Tage aufeinanderfolgend sein müssen, gleich nach der Geburt des Kindes und 5 aufeinanderfolgende Tage. Oder mit Abständen, innerhalb einer 30 Tagesfrist nach der Geburt des Kindes
    10 Arbeitstage, nach der Nutzung der 10 Pflichttage und innerhalb der ausgewählten Elternzeit innerhalb der anfänglichen Elternzeitperiode der Mutter.

Für jede lebende Zwillingsgeburt erhält man für jeden 10 Tage-Block 2 weitere Tage, die man sofort im Anschluss nutzen kann.

Im Falle einer Totgeburt, erhält man lediglich die 10 Pflichttage.

Weitere Infos zu diesem Thema: Mutterschutz

 

Wieviel Geld steht mir zu?

Um Subsidio Social (Elternzeitgeld) zu erhalten müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

  • Der Antragsteller muss über einen nationalen Wohnsitz verfügen;
  • Der Antragsteller und seine Familie dürfen bei Antragstellung über kein Vermögen verfügen welches sich wie folgt zusammenstellt:
  • Immobilien (1) im Wert über € 100.612,80 (dieser Wert entspricht 240 mal dem Indexante dos Apoios Sociais (IAS));
  • Monatliches Einkommen (2) über 80% des IAS-Wertes, pro Familienmitglied.
    • Bankkonten, Aktien, Fonds, etc.
    • Siehe nachfolgende Tabelle zur Berechnung.

 

Familienmitglieder Gewichtung
Vater (Antragsteller) 1
weitere Erwachsene, außer Antragsteller
0,7
Minderjährige 0,5

Beispiel: Eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter, Oma und 2 minderjährigen Kinder.

Familienmitglieder Einkommen
Vater (Antragsteller) 1000,00
Mutter ------------
Oma 500,00
1. Kind
------------
2. Kind
------------
Gesamteinkommen:  
1500,00 EUR

 

Familienmitglieder Gewichtung Gesamt
Vater (Antragsteller) 1,0 1,0
Mutter und Oma
0,7 x 2
1,4
2 Minderjährige
0,5 x 2
1,0

Gesamtgewichtung: 3,4

In diesem Beispiel beträgt das monatliche Familieneinkommen € 1.500 geteilt durch 3,4. So erhält man das durchschnittliche Familieneinkommen
von € 441,18. Damit liegt es über der zulässigen Grenze von € 335,76 (entspricht 80% des IAS-Wertes, Stand 2010), was zufolge hat, dass diese
Familie kein Anspruch auf das Elterngeld hat.

 

Weitere Informationen unter Seg. Social - Protecção social na parentalidade

Formulare und Anträge zur Elternzeit:
Subsidio de Gravidéz

Protecção social na parentalidade

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